Dienstbeginn: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung mit 20 Wochenstunden
Entlohnung:

  • Koch / Köchin: Funktionslaufbahn GD 19 (mind. € 3.113,10 brutto/Vollzeit)
  • Küchenkraft: Funktionslaufbahn GD 23 (mind. € 2.455,70 brutto/Vollzeit)

Befristung: vorerst befristet auf ½ Jahr, Unbefristung vorgesehen (Dauerstelle)

Wir bieten:
4-Tage-Woche möglich.
Familienfreundliche Arbeitszeiten. Keine Wochenend- / Abenddienste.

Besondere Aufnahmevoraussetzung:
Für die Verwendung als Koch / Köchin werden Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss verlangt.
Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen
entsprechen.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Die persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung. Gute
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst oder
Zivildienst abgeleistet haben.
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß § 11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 unter
Beiziehung des Personalbeirates.

Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Foto, Arbeitsbestätigungen, usw.) senden Sie bitte bis
einschließlich 22. November 2024 an die Amtsleitung der Stadtgemeinde Laakirchen z.Hd. AL Mag. Joachim
Wintner, Rathausplatz 1, 4663 Laakirchen, bzw. E-Mail an: bewerbung@laakirchen.ooe.gv.at o

Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an bewerbung@laakirchen.ooe.gv.at